Zivilrecht
Erbrecht: Das Erbrecht kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Erbfall eingetreten ist oder eine Erbfolge zu Lebzeiten rechtssicher geregelt werden soll. Es wirft zahlreiche Fragestellungen auf, die in diesem Rahmen präzise geklärt werden müssen:
Wie errichtet man ein wirksames Testament? Welche Arten von Testamenten gibt es? Kann die Erbfolge vertraglich geregelt werden? Wozu benötigt man einen Erbschein? Bin ich Erbe geworden? Was ist der Unterschied zwischen einer Erbenstellung und einem Vermächtnis? Wie hoch ist der Pflichtteil? Welchen Einfluss hat der Güterstand auf das Ehegattenerbrecht? etc...
Vertragsrecht: Das Vertragsrecht ist sehr vielseitig und stellt den Kern des Zivilrechts dar. Verträge werden bei nahezu jeder Gelegenheit abgeschlossen. Sie regeln maßgeblich das private und geschäftliche Miteinander. Dabei müssen viele Umstände beachtet werden:
Ist für den Vertrag eine Form vorgegeben, die eingehalten werden muss? Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sind diese wirksam und Vertragsbestandteil geworden? Steht mir ein Widerrufsrecht zu? Welche Rechte habe ich aus dem Vertrag? Wie verpflichte ich meinen Vertragspartner zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen? Wie kann ich mich von einem Vertrag lösen? Welche Art von Vertag liegt vor und welches Recht findet auf diesen Anwendung: Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, etc...
Verkehrsrecht: Mit dem Verkehrsrecht kommt man meist ungewollt durch einen Verkehrsunfall in Berührung. Aus dem Verhältniszwischen Ihnen, dem Unfallgegner, den Versicherungen und möglicherweise der Polizei stellen sich die verschiedensten Fragen:
Welche Rechte stehen mir als Unfallopfer zu? Wie wird der Schaden an meine KFZ festgestellt? Habe ich Anspruch auf einen Ersatz-KFZ? Muss ich meinen Unfallschaden reparieren lassen? Wer trägt die Kosten meines Sachverständigen? Darf die gegnerische Versicherung einzelne Schadenspositionen kürzen? Dürfen die Reparaturkosten an meinen KFZ den festgestellten Schaden übersteigen? etc...
Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht betrifft jeden, der als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Berufsleben steht. Es regelt das vertraglichen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Durch die Individualität und der Verschiedenheit heutiger Arbeitsverhältnisse ergeben sich zahlreiche Fragestellungen:
Welche Pflichten ergeben sich aus meinem Arbeitsvertrag? Was ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers? Welche Arten von Kündigungen gibt es? Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag? Erhalte ich eine Abfindung? Wie ist eine Kündigungsschutzklage aufgebaut? Wer trägt die Kosten im Fall eines Prozesses? Kann ich nach einer erklärten Kündigung bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten? etc...
Strafrecht & Strafverteidigung
Wer einmal ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, kommt ohne eine anwaltliche Vertretung oft nicht mehr hinaus. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen wurden, Ihnen eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl zugestellt wurde, bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde oder Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Es ist wichtig, so früh wie möglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Strafverfolgungsbehörden haben gegenüber Ihnen als Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten meist ein überlegenes Wissen hinsichtlich der strafrechtlichen Beurteilung und Herangehensweise, wodurch keine ausgeglichene Lage zwischen Ihnen und den Strafverfolgungsbehörden im Strafprozess besteht.
Durch zahlreiche Verhandlungen die ich als Vertreter der Staatsanwaltschaft durchgeführt habe, habe ich erlebt, wie hilflos viele Personen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gegenüberstehen.
Als Ihr Verteidiger stelle ich das Gleichgewicht zwischen Ihnen und den Strafverfolgungsbehörden her und verteidige Sie bestmöglich, umfassend und kompetent in Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit.
Verwaltungsrecht
Öffentliches Baurecht: Das öffentliche Baurecht umfasst alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Dabei ist besonders das Verhältnis zwischen dem Bauherrn, der Genehmigungsbehörde und den Nachbarn zu berücksichtigen. Mit einem baulichen Vorhaben kommen zahlreiche Fragestellungen auf:
Ist mein Vorhaben genehmigungspflichtig und benötige ich deshalb eine Baugenehmigung? Wo ist die Baugenehmigung einzureichen? Was ist eine Teilbaugenehmigung oder ein Vorbescheid? Wie wehre ich mich gegen eine Nutzungsuntersagung, Baueinstellungsverfügung oder eine Abrissverfügung? Was ist der Unterschied zwischen dem Innen- und dem Außenbereich? benötige ich ein gemeindliches Einvernehmen? Was ist der Unterschied zwischen einem Flächennutzungs- und einem Bebauungsplan? Wie wehre ich mich gegen ein bauliches Vorhaben meines Nachbarn? etc...
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