Strafrecht

Sie haben Kenntnis von einem gegen Sie geführten Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahren erlangt oder eine Ihnen bekannte Person wurde von der Polizei vorläufig festgenommen?
Als Strafverteidiger nehme ich mich der Verteidigung mit Erfahrung und Leidenschaft an.
Durch zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Mandate und Strafverteidigungen vor den Amts- und Landgerichten Deutschlands, kann ich auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, um in dem gegen Sie geführten Strafverfahren das beste Ergebnis zu erzielen.
Im Rahmen von Strafverteidigungen lege ich höchsten Wert auf exakte und vollständige Kenntnis der dem Verfahren zugrundeliegenden Ermittlungsakte sowie auf die Entwicklung einer auf das jeweilige Verfahren abgestimmten effizienten Verteidigungsstrategie.
Als Ihr Strafverteidiger werden Sie stets vor entscheidenden Verfahrensschritten und Entscheidungen ausführlich über den aktuellen Stand der Ermittlungen und die jeweiligen Auswirkungen einzelner Handlungen informiert.
Damit bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand des Strafverfahren.
Unabhängig davon, ob Sie eine schriftliche Ladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt wurde, bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde oder Sie vorläufig festgenommen wurden, etc. - für Ihre optimale Verteidigung sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Selbst aus scheinbar "kleinen" strafrechtlichen Vorwürfen können schnell rechtlich komplexe Fragestellungen und rechtskräftige Entscheidungen resultieren, welche Ihr weiteres Leben entscheidend prägen können.
Als Ihr Strafverteidiger stelle ich das Gleichgewicht zwischen Ihnen, den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht her und verteidige Sie bestmöglich, umfassend und kompetent.

Eine Ihnen nahestehende Person befindet sich in Untersuchungshaft?
Als Strafverteidiger setze ich mich unermüdlich für eine Aufhebung beziehungsweise Außervollzugsetzung des Haftbefehls ein.
Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft stellt für Sie als Betroffenen eine besondere Situation und den größten Eingriff in die eigene Freiheit im Ermittlungsverfahren dar.
Grundlage für die Anordnung der Untersuchungshaft ist ein vom Gericht zu erlassender Haftbefehl.
Ein Haftbefehl erfordert das Vorliegen besonderer Voraussetzungen, welche vom zuständigen Gericht zu unrecht angenommen worden sein können oder im Laufe der Ermittlungen entfallen können.
Da die Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren den größten Eingriff in die eigene Freiheit darstellt, ist regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den die Untersuchungshaft anordnenden Haftbefehl (weiterhin) gegeben sind.
Durch die Einlegung geeigneter Rechtsmittel kann erreicht werden, dass der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird.
Dies führt zu einer unverzüglichen Entlassung aus der Untersuchungshaft und einer Rückgewinnung Ihrer persönlichen Freiheit.

Sie wurden durch eine strafbare Handlung verletzt?
Als erfahrener Rechtsanwalt nehme ich Ihr Interesse an der Erlangung von Schadenersatz wahr.
Nebenklage
Im Rahmen einer Nebenklage können Sie sich, wenn Sie durch eine strafbare Handlung einer anderen Person verletzt wurden, dem gegen die andere Person geführten Strafverfahren anschließen und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Da Sie in einer derartigen Konstellation meist auch als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, kann Ihnen Ihre anwaltliche Vertretung als Zeugenbeistand im Rahmen Ihrer Aussage beistehen und die Ihnen als Zeugen zukommenden Rechte effektiv wahrnehmen.
Der Anschluss als Nebenkläger hat den entscheidenden Vorteil, dass Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt ein umfängliches Fragerecht im Prozess zusteht, wodurch Zeugen intensiv zu dem von Ihnen wahrgenommenen Geschehensablauf befragt werden können.